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Ferienanlage Mitglied
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
- AGB Ferienhaus § 1 - Geltungsbereich (2) Die Vertragsparteien sind Mieter und Vermieter. Mieter ist derjenige Reisende, auf dessen Namen die Buchungsbestätigung für das Ferienhaus ausgestellt ist. Vermieter ist der Eigentümer des Ferienhauses. § 2 - Anmeldung und Vertragsabschluss (2) Anmeldung und Buchung Sie erhalten eine schriftliche Buchungsbestätigung per e-mail von uns. Diese Buchungsbestätigung gilt als Mietvertrag. Veranlassen Sie die Anzahlung in der ausgewiesenen Höhe zum dort angegebenen Zeitpunkt fristgerecht. Nach fristgerechtem Eingang Ihrer Anzahlung gilt der Mietvertrag als verbindlich. Die erfolgte Anzahlung schließt die Annahme dieser Geschäftsbedingungen ein. Gültig ist der in der Buchungsbestätigung aufgeführte Reisetermin erst nach fristgerechtem Zahlungseingang des Mietpreises gemäß Buchungsbestätigung (Anzahlung). Nach Zustandekommen des Vertrages wird für jede nachträgliche Buchung (Nachmeldung) von mitreisenden Personen bzw. von Optionen eine Bearbeitungsgebühr erhoben. § 3 - Bezahlung des Reisepreises Die Anzahlung wird sofort nach Vertragsabschluß ohne Abzüge
fällig. Die Nichtzahlung oder nicht fristgerechte Zahlung des Reisepreises gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermieter zur Neuvermietung. § 5 bleibt davon unberührt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis innerhalb einer
Woche zu zahlen. Reisen abweichend von der gebuchten Personenanzahl weniger Personen an, hat der Mieter keinen Anspruch auf Kürzung des Reisepreises. Das gleiche gilt für den Fall, daß der Mieter weitere gebuchte und in der Buchungsbestätigung aufgelistete Optionen nicht in Anspruch nimmt. § 4 - Anreise/Abreise § 5 - Rücktritt § 6 - Kündigungsrecht §7 - Pflichten des Mieters §8 - Haftung § 9 - Haustiere § 10 - Datenschutz § 11 - Sonstiges (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. (3) Gerichtsstand ist am Ort des Ferienhauses in 15755 Teupitz. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt. Stand: 09.12.2007 ©Burkart2003
1. Mit dem Betreten der Ferienanlage erkennen Sie die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlich an. Im allseitigen Interesse werden Sie gebeten, sich so zu verhalten, dass andere Gäste und Mitarbeiter in ihrem berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden. Oberstes Gebot aller Gäste der Ferienanlage ist gegenseitige Rücksichtnahme. Der Vermieter bzw. seine Handlungsbevollmächtigten üben das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Vermieter ist berechtigt, Personen den Aufenthalt auf der Ferienanlage ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Bei Verstößen gegen die Hausordnung und Störungen des Hausfriedens kann der Vermieter den Gast sofort von der Anlage verweisen und ihm Hausverbot erteilen. 2. Die Nutzung der Ferienanlage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren zur Nutzung der Ferienanlage und sonstiger Leistungen regelt die veröffentlichte Gebührenordnung. Die Gebühren sind vor Inanspruchnahme der Leistungen in bar zu entrichten.Gebührenfrei ist der ausschließliche Besuch der gastronomischen Einrichtung. 3. Jeder Nutzer der Ferienanlage hat sich bei Ankunft beim Betreiber anzumelden (am Ausschank Biergarten). Auch Besucher sind immer anzumelden. Die Besuchergebühr ist beim Vermieter bei Ankunft zu entrichten. Für Personen und Fahrzeuge, die sich unberechtigt und unangemeldet auf der Ferienanlage aufhalten, wird die doppelte Gebühr laut Gebührenordnung erhoben. 4. Es ist nicht gestattet, verfassungsfeindliche, verfassungswidrige, rassistische, ausländerfeindliche, antisemitische, nationalsozialistische und gewaltverherrlichende Symbole, Zeichen, Äußerungen oder Gesten zu verwenden oder zu zeigen. Angst machende Zeichen oder Gegenstände sowie jegliche Gewalt oder Gewaltandrohung gegen Gäste, den Vermieter oder seine Handlungsbevollmächtigten sind verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. 5. Kfz aller Art sind auf den gekennzeichneten Parkflächen abzustellen. Das Befahren der Anlage ist generell nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet. Auf dem gesamten Gelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. 6. Mittagsruhe ist von 13.00 - 15.00 Uhr. Nachtruhe ist von 22.00 bis 07.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 00.00 bis 08.00 Uhr. In dieser Zeit ist jeder Lärm zu vermeiden. 7. Die Anlagen der Ferienanlage, insbesondere die Sanitäranlagen sind sauber zu halten und schonend zu behandeln. Bei Schäden ist der Vermieter sofort zu informieren. Die Kosten von mutwilligen Beschädigungen trägt der Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder. 8. In den Sanitäranlagen und im Aufenthaltsraum besteht Rauchverbot. Im Interesse der Sauberkeit und des Brandschutzes dürfen keine Zigarettenreste im Gelände weggeworfen werden. Zigarettenabfälle sind nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. 9. Zum Schutz der Natur ist die Ferienanlage mit einer umweltfreundlichen vollbiologischen Kleinkläranlage ausgestattet. Deshalb ist es strikt verboten, Chemietoiletten oder sonstige nicht biologisch abbaubare Chemikalien in den Toiletten, Waschräumen, Küchen zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Verursacher in vollem Umfang. 10. Das Anbringen von Befestigungen an Bäumen ist verboten. 11. Die Steganlagen und das Grundstück sind sauber zu halten. Abfälle sind nur in den gekennzeichneten Behältern zu entsorgen. Es wird um Mülltrennung gebeten (Kunststoffe/Leichtverpackungen, Papier, Glas, Restmüll, Kompost). Das Absickern von Schmutzwasser und das Wegwerfen von Speiseresten auf dem Gelände ist untersagt. 12. Das Baden und Schwimmen im See, die Benutzung der Sport- und Spielplätze, sonstiger Sport- und Spielgeräte, das Betreten der Steganlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Baden bei Dunkelheit ist untersagt. Das Betreten von unwegsamen Gelände abseits der Wege erfolgt ebenso auf eigene Gefahr. 13. Strikt verboten ist das Anlegen von Feuerstellen. 14. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle und Verletzungen jeder Art sowie gestohlenes oder beschädigtes Eigentum der Nutzer der Ferienanlage. 15. Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen. ©FerienanlageBurkart20110621
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